Fünf Seiten lang ist das Papier des DSB-Schiedsgerichts zur Wahl des Vizepräsidenten Sport. Ein wertender Begriff findet sich darin, „bedauerlicherweise“, und den verwendet das Gericht unter dem Vorsitzenden Norbert Sprotte gezielt, um die Wahlleitung abzuwatschen: Der DSB hat die Wahl seiner Führungsriege satzungswidrig abgehalten. Die Delegierten des Bundeskongresses seien vor der Wahl informiert worden, dass etwaige Nein-Stimmen als gültig gewertet werden würden. In der Satzung des DSB sind aber Nein-Stimmen gar nicht vorgesehen.
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